Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft für die den Wald und die Forst- und Holzwirtschaft betreffenden Angelegenheiten federführend zuständig. Es vertritt Deutschland in internationalen Gremien dieses Politikbereichs. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird es von der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft in Hamburg wissenschaftlich unterstützt.
Mit der Verabschiedung eines umfassenden Leitbildes für eine nachhaltiger Entwicklung stellt die Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED, Rio de Janeiro, 1992) einen Einschnitt im internationalen Dialog über Waldangelegenheiten dar. Zum Schutz und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder weltweit verabschiedete UNCED das Kapitel 11 der Agenda 21 (Bekämpfung der Entwaldung, "Combating Deforestation") und die Walderklärung ("Forest Principles").
Zur Konkretisierung und Umsetzung der waldbezogenen Beschlüsse von UNCED wurden im Rahmen des Zwischenstaatlichen Waldausschusses ("Intergovernmental Panel on Forests, 1995-1997) und des Zwischenstaatlichen Waldforums (Intergovernmental Forum on Forests, 1997-2000) von der Staatengemeinschaft rund 270 Handlungsempfehlungen zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung erarbeitet und verabschiedet.
Als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Empfehlungen wurde das Konzept Nationaler Forstprogramme (NFP) entwickelt. In einem Nationalen Forstprogramm werden die umweltbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Werte des Waldes analysiert und - ausgehend von nationalen Prioritäten - Strategien und Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung in transparenter Weise und unter Beteiligung der relevanten Interessengruppen dargestellt. In Deutschland wird seit Herbst 1999 auf Bundesebene ein forstpolitischer Dialog zur Umsetzung der o.g. Empfehlungen durchgeführt, der in das Nationale Forstprogramm Deutschland 1999/2000 mündete. Dieser Dialog wird gegenwärtig fortgesetzt. Auch in mehreren Bundesländern wurde ein solcher forstpolitischer Dialog eingeleitet.
Ein weiteres Ergebnis der internationalen Verhandlungen im UNCED-Nachfolgeprozess ist die Verabschiedung der Resolution E/2000/L.32 durch den Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen am 18.10.2000. Dadurch wurde das Waldforum der Vereinten Nationen("United Nations Forum on Forests, UNFF") als permanentes Forum für den globalen Dialog zu Waldfragen auf Ebene der Vereinten Nationen eingerichtet und die relevanten internationalen und regionalen Organisationen zu einer Gemeinsamen Partnerschaft zu Wäldern ("Collaborative Partnership on Forests", CPF) aufgerufen, um ihre Aktivitäten besser zu koordinieren und die Arbeit des UNFF zu unterstützen.
Neben den Bemühungen auf der Ebene der Vereinten Nationen zum Schutz der Wälder setzen sich auch die G8-Staaten (Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Russland, USA, Deutschland) und die Europäische Kommission für nachhaltige Waldbewirtschaftung ein. Auf dem Wirtschaftsgipfel im Juli 2000 in Japan berichteten sie über den Stand der Umsetzung ihres seit 2 Jahren laufenden Forstlichen Aktionsprogramms (s. dazu G8 Fortschrittsbericht 2000). Die Staats- und Regierungschefs weisen in ihrem Abschluss-Kommuniqué auf die besondere Bedeutung von Projekten in Partnerländern hin, welche die Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung zum Gegenstand haben. Darüber hinaus widmen sie dem Thema "Illegaler Holzeinschlag und Handel mit illegal eingeschlagenem Holz" besondere Aufmerksamkeit.
Auf europäischer Ebene setzen sich die Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa für den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder ein. Die für Wälder zuständigen Minister Europas haben seit 1990 zahlreiche Resolutionen verabschiedet, die gezielte Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder zum Gegenstand haben. Sie dienen zudem als pan-europäischer Rahmen für die Umsetzung der internationalen Beschlüsse in diesem Bereich.
Die Europäische Union unterstützt die Umsetzung der auf den Ministerkonferenzen zum Schutz der Wälder in Europa gefassten Beschlüsse. Die Forststrategie der Europäischen Union soll die nationalen Forstpolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzen und die Durchführung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Forstbereich optimieren.
Das Internationale Kooperationsprogramme zur Erfassung und Überwachung der Auswirkungen von Luftverunreinigungen auf Wälder (ICP Forests der VN) hat seit 1986 gemeinsam mit der Europäischen Union ein umfangreiches Monitoringprogramm in 34 europäischen Staaten aufgebaut. Die erhobenen Information geben umfassend Auskunft über Zustand und Entwicklung der Wälder in Europa und deren Gefährdungen, insbesondere durch Luftverschmutzung. Daneben stellt das Programm wichtige Informationen über die Kohlenstoffspeicherung in Waldböden, zu einigen pan-europäischen Indikatoren für nachhaltige Waldbewirtschaftung und zur Artenvielfalt in Wäldern bereit.
Im Jahre 1996 entschieden die Regierungschefs und Außenminister der Ostseeanrainerstaaten, eine Agenda 21 für den Ostseeraum ("Baltic 21") zu erarbeiten, um die künftige Entwicklung dieses Raumes auf die Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung zu stellen (regionale Umsetzung der Agenda 21). Die Umsetzung dieses Mandats erfolgt in 7 Sektoren. Der Forstsektor ist einer davon. Das Forstsektorprogramm von Baltic 21 will eine nachhaltige Entwicklung durch konkrete Projekte fördern. Derzeit steht die Erarbeitung von Projektvorschlägen mit dem Ziel der Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung im privaten Sektor im Vordergrund.
Walderhaltung und Waldbewirtschaftung spielen auch eine wichtige Rolle in der Klimapolitik. Der Zwischenstaatliche Ausschuss über Klimaänderungen IPCC weist in seinen bisher drei Sachstandsberichten sowie seinem Sonderbericht 2000 über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft auf die vielfältige Rolle von Wäldern als Speicher, Quelle und Senke für Kohlenstoff sowie die Verwundbarkeit dieser Ökosysteme durch Klimaänderungen hin. Walderhaltung und Waldbewirtschaftung werden daher auch als Teil einer Umsetzung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC, 1992) und des hierzu 1997 in Kyoto abgeschlossenen Protokolls diskutiert. Umstritten ist das Ausmaß der Anrechenbarkeit von forstwirtschaftlichen Maßnahmen auf die Emissionsreduktionsverpflichtungen der Industriestaaten. Der Schwerpunkt der deutschen Klimapolitik liegt bei der Emissionsminderung; Maßnahmen im Waldbereich wirken flankierend.
Die biologische Vielfalt ist die Grundlage allen Lebens auf der Erde. Um ihre Erhaltung und nachhaltige Nutzung weltweit zu fördern, wurde 1992 in Rio de Janeiro das internationale „Übereinkommen über die biologische Vielfalt” verabschiedet. Wie andere Länder hat auch Deutschland sich zur Umsetzung dieses Übereinkommens verpflichtet.
Die Forstwirtschaft hat die Aufgabe, die biologische Vielfalt des Waldes zu bewahren und im Interesse aller Bürger nachhaltig zu nutzen. An der Bewirtschaftung des Waldes in Deutschland ist eine Vielzahl von Waldbesitzern und Forstleuten beteiligt. Um die forstlichen Maßnahmen dieser verschiedenen Akteure aufeinander abzustimmen, haben Bund und Länder – unter Beteiligung von Forst- und Naturschutzverbänden – eine gemeinsame Strategie „Forstwirtschaft und Biologische Vielfalt” entwickelt.
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen(FAO) in Rom ist im System der Vereinten Nationen für Waldangelegen federführend zuständig. Zu ihren Aufgaben gehört die Sammlung, Auswertung und Verbreitung von statistischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Informationen zur Entwicklung der Forstwirtschaft weltweit, die Wahrnehmung globaler normativer Aufgaben und die Durchführung von Entwicklungsprogrammen und -projekten. Alle zwei Jahre kommen die für Forsten zuständigen Regierungsvertreter im FAO-Forstausschuss (COFO) zusammen, um aktuelle forstpolitische und forsttechnische Fragen zu erörtern und über das Programm der Forstabteilung der FAO zu beraten. Die Europäische Forstkommission ist eine von 6 Regionalkommissionen der FAO für forstlichen Fragen, auf der für die regionale Ebene wichtige Fragen behandelt werden.
Die Internationale Tropenholz-Organisation (ITTO) bringt Produzenten- und Konsumentenstaaten von Tropenholz an einen Tisch, um die Zusammenarbeit dieser Staaten hinsichtlich des Handels und der Nutzung von Tropenholz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Tropenwälder zu fördern. ITTO wurde durch das Internationale Tropenholzabkommen von 1983 gegründet und hat ihren Sitz in Yokohama (Japan). Sie setzt sich dafür ein, dass nur noch Tropenholz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern auf den internationalen Markt gelangt.